HELFT UNS HELFEN !

Der gemeinnützige Verein Shambala Land e.V.

Inklusion ist ein Menschenrecht, für das wir von Shambala e.V. uns einsetzen.

Durch diverse Freizeit-, Erholungs- und Urlaubs-Aktivitäten sowie Bildungsangebote wird Inklusion aktiv gelebt. Hier bleibt niemand außen vor.

Vor allem für Menschen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf bieten wir professionelle Hilfe an. Solidarität und Assistenz greifen hier Hand in Hand.

Wir ermöglichen barrierefreies Reisen und garantieren auch pflegebedürftigen Personen Erholung am Urlaubsort.

Die Basis unseres Konzepts ist für uns dabei auch ein respektvoller und  nachhaltiger, Ressourcen schonender Umgang mit der Natur.  Dabei vermitteln wir einen hohen ökologischen Standard.

Wir wollen im Rahmen des Vereins Shambala Land e.V. nicht nur Hindernisse im materiellen Sinne beseitigen, sondern auch dabei helfen Berührungsängste zu überwinden und ein Stück Normalität zu schaffen im Zusammenleben von behinderten und nicht-behinderten Menschen.

 

Auszüge aus der Vereins-SATZUNG

§ 1  Name und Sitz

Der Verein führt den Namen Shambala Land.

Er soll in das Vereinsregister (Amtsgericht Ravensburg,  Herrenstr. 42,  88212 Ravensburg) eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.V.

Der Sitz des Vereins ist Obereschacher Str. 4, 88214 Ravensburg (ab 1.8.2015: Seefeld 8, 88271 Wilhelmsdorf)

§ 3 Zweck des Vereins

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige  Zwecke  im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.

Zweck des Vereins ist  die Behindertenhilfe  und die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind.

§3  Einzelmaßnahmen

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:

–       Hilfe bei der beruflichen und sozialen Integration Behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen in das Erwerbsleben sowie in die soziale Gemeinschaft.

–       Die Anregung, Errichtung, Betrieb und Förderung von Rehabilitations-, Arbeits-, Freizeit-, Wohn-, Bildungs – und Urlaubsstätten für Behinderte.

–       Die Organisation von offenen therapeutischen und integrativen Ferienfreizeiten.

Die Orientierung erfolgt an den Richtlinien und die Förderung der Prinzipien der Inklusion, der ökologischen Nachhaltigkeit, des Umweltschutz und des friedvollen, menschlichen Zusammenlebens.

§ 4  Selbstlose Tätigkeit

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 5  Mittelverwendung

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

 

Warum ?

allgemein

Für die meisten Menschen sind Urlaub und das Reisen Grundbedürfnisse, stellen sie doch eine einzigartige Möglichkeit dar, Abwechslung in den Alltag zu bringen, mit anderen Menschen Beziehungen zu knüpfen und neue Welten und Kulturen zu entdecken.

Dies gilt natürlich gerade auch für viele Menschen mit einer Behinderung.

Obwohl oft ersehnt, so ist es den meisten Menschen mit Handicap jedoch leider immer noch nicht möglich einen unbeschwerten Urlaub zu genießen.

Die Gründe liegen hier vor allem an nach wie vor bestehenden Vorurteilen, mangelnder Infrastruktur und Zugänglichkeit von Transportwesen oder touristischem Standort,  sowie fehlendem Betreuungspersonal. Aber auch Berührungsängste und Unkenntnis der touristischen Leistungsträger und Mitarbeiter sind oft ein weiterer Grund, welcher das Reisen mit einer Behinderung oft erschwert.

Es gilt die Forderung nach „Barrierefreien Tourismus für Alle“

Dahinter steckt die  Idee, für Menschen mit und ohne Behinderung vermehrt Möglichkeiten zur gemeinsamen Urlaubs- und Freizeitgestaltung zu schaffen.

In der Tourismuswirtschaft wurden behinderte Menschen bislang überwiegend als eine reine Nischenzielgruppe betrachtet, die durch spezielle „behindertengerechte“, „rollstuhlgerechte“ etc. Angebote erreicht und angesprochen werden sollte. Es handelt es sich aber bei den Menschen mit Behinderung keineswegs um eine Nischenzielgruppe, sondern allein rein zahlenmäßig um eine Gruppe, die einen wesentlichen Teil der Bevölkerung umfasst.

Erhebungen des Sozialdata-Instituts in München haben ergeben, dass die Gesamtgruppe der Menschen mit Behinderung in z.B. in Deutschland etwa einen Anteil von 13,5 % an der Gesamtbevölkerung einnimmt. Auch Europaweit geht man von ca. 14% Anteil aus, der sich in Zukunft noch erhöhen wird.

Diese Personenkreise werden vorrangig von barrierefreien Tourismusangeboten profitieren:

–          Menschen mit einer amtlich erfassten Schwerbehinderung (GdB > 50)

–          Menschen mit einer Behinderung (GdB < 50)

–          Menschen, die vorübergehend oder dauerhaft in ihrer Mobilität eingeschränkt sind

Untersuchungen der Europäischen Verkehrsministerkonferenz belegen, dass durch den demografischen Wandel der Anteil der von einer Mobilitätseinschränkung betroffenen Personen in naher Zukunft sogar 30 bis 35 % der Bevölkerung betragen wird.

Dabei wird davon ausgegangen, dass auf zehn behinderte Reisende noch 13 Begleitpersonen kommen. Das entspricht somit 1,3 Begleitpersonen bei einem Reisenden mit Behinderung

Ferien haben in unserer Gesellschaft jedoch nicht nur einen hohen Stellenwert. Die Erholung von der Arbeit ist sogar ein Menschenrecht. Dieses gilt natürlich auch für Menschen mit Behinderung. So verlangt es auch die Behindertenkonvention, die im Dezember 2006 von der UNO verabschiedet wurde.

Konkret

Das Urlaubs-Angebot für Menschen mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung ist immer noch sehr gering. Wir vom Verein Shambala Land wollen vor allem hier möglichst viel Gutes tun.

 

Inklusion

Für behinderte Menschen ist der Zugang zu Tourismus und zu den in diesem Zusammenhang angebotenen Dienstleistungen auch ein wichtiger Bestandteil der gesellschaftlichen Teilhabe.

Durch den Verein Shambala Land wollen wir die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe behinderter und nicht behinderter Menschen ermöglichen. An unseren Standorten soll Inklusion sowohl in den Beschäftigungsverhältnissen als auch in der Gästestruktur stattfinden.

Inklusion  in seiner ursprünglichen Wortbedeutung stammt aus dem Lateinischen und bedeutet “Einschluss” oder auch “Enthalten-Sein”. Inklusion bezeichnet also einen Zustand der (selbstverständlichen) Zugehörigkeit aller Menschen zur Gesellschaft, verbunden mit der Möglichkeit zur uneingeschränkten Teilhabe in allen Bereichen dieser Gesellschaft ob Schule, Arbeit, Kultur, Freizeit oder Urlaub. Dies gilt für alle, egal welcher Nationalität oder welchen Geschlechts, ob jung oder alt, ob nicht behindert oder behindert.

 

Unsere konkreten Angebote

Betreutes Reisen

Wir holen unsere zu betreuenden Gäste direkt am Flughafen ab. Auf Wunsch (bei Übernahme  der Kosten) ist auch eine komplette Reisebegleitung möglich.

Betreuter Urlaub

Die Betreuung richtet sich nach dem Grad der persönlichen Bedürfnisse und des Anspruches und wird nach Absprach mit der zu betreuende Personen, den Angehörigen und Pfleger, bestmöglich umgesetzt.

Bei Sonderwünschen oder Schwerstbehinderungen auf Anfrage.

Die Organisation von offenen therapeutischen und integrativen Ferienfreizeiten.

Lustige, spannende und erholsame Camps für Menschen mit und ohne Handicap. Auch spezielle Camps für Kids.

Bildungsangebote

–          Zu den Themen ökologische Ernährung, Natur- und Abenteuer-Pädagogik

–          Theater- und Musikworkshops

Nach Absprache berücksichtigen wir auch Individuelle Wünsche

Für wen ?

Für Menschen mit leicht oder schwererer körperlicher oder geistiger Behinderung. Schwerstbehinderte auf Anfrage.

 

Wo ?

–          Ausflugsziele in Deutschland und Europa, in Städte oder in die Natur

–          Camp-Standort in der Region Bodensee/Allgäu

–          Im Shambala Land, unserem Partner-Projekt, der FINCA FAIR in Mallorca

Infos gerne auf Anfrage und hier:

https://www.facebook.com/fincafair

http://finca-fair.com/

https://www.instagram.com/fincafair/

 

Helfen Sie uns Helfen !

Werden Sie Mitglied, helfen Sie aktiv oder passiv über Sach- & Geldspenden.

Als Einrichtung der Behindertenhilfe sind wir vom Finanzamt Weingarten als “gemeinnützig und mildtätig” gemäß §§51 ff AO anerkannt. Wir freuen uns, wenn Sie unsere Arbeit durch Ihre Spende unterstützen. Dafür übersenden wir Ihnen gerne eine steuerwirksame Zuwendungsbestätigung.

Wir würden uns auch sehr über Sachspenden freuen oder die Finanzierung von:

–          Wohnwagen, Tipis, Yurten

–          Transportanhänger

–          9-Sitzer Bus

–          Spiele, …

Wenn Sie unsere Arbeit unterstützen, dann  …

–          tun Sie was gegen Benachteiligung und Ausgrenzung behinderter Menschen.

–          sorgen Sie für mehr Verständnis und Toleranz im täglichen Umgang mit behinderten Menschen.

–          helfen Sie, dass Kinder, Jugendliche und Erwachsene ihrer Behinderung entsprechend gefördert und begleitet werden.

–          sorgen Sie dafür, dass behinderte Menschen (auch mit schweren Behinderungen) die Chance erhalten, ihre Fähigkeiten zu entwickeln. Damit sie ein erfülltes, möglichst selbstbestimmtes Leben nach ihren Bedürfnissen und Wünschen führen können.

–          helfen Sie mit, dass Eltern und Angehörige behinderter Menschen begleitet und entlastet werden.

–          leisten Sie einen Beitrag zu einer menschlicheren Welt.

Behinderte Menschen gehören zu uns. Sie haben einen selbstverständlichen Platz in der  Gesellschaft. Dafür zu kämpfen, lohnt sich!

Machen Sie mit! Setzen Sie sich für behinderte Menschen ein!

Werden Sie aktives oder passives Mitglied im Shambala Land e.V.

Bitte helft uns Helfen !
ACHTUNG: Wir würden uns sehr freuen, wenn Ihr uns und unseren gemeinnützigen Verein unterstützt. Klein- oder Großspenden bitte bar oder an:

Spendenkonto: Shambala Land e.V., GLS Bank,

IBAN: DE04 4306 0967 7027 1543 00, BIC: GENODEM1GLS (Bochum)

Die GLS Bank ist die erste sozial-ökologische Universalbank der Welt. www.gls.de


ACHTUNG

Mitgliedbeiträge und Spenden können nach > § 10b Abs. 1 EStG < bis zu

  • 20 Prozent des Gesamtbetrags der eigenen Einkünfte oder

  • 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter (dieses Alternativwahlrecht gilt für Unternehmer und selbständig Tätige)

als Sonderausgaben steuerlich abgezogen werden ! Diese mindern also die Steuerlast und kosten Sie dann im Grunde NICHTS !

Vorläufige Bescheinigung der mildtätigen, steuerbegünstigten Zwecke durch das Finanzamt Ravensburg:

Finanzamt – Vorläufige Bescheinigung

Weitere Informationen unter:

Shambala Land e.V., Seefeld 8, D-88271 Wilhelmsdorf

https://www.facebook.com/ShambalaLandeV

Kontakt: info@shambala-land-ev.de

wir bitten auch um Aufmerksamkeit für unser Partner-Projekt:

SHAMBALA LAND

https://www.facebook.com/groups/499858753388008/

Kontakt: info@shambala-land.com