1.    Anmeldungen für unsere Freizeit und Urlaubsmaßnahmen müssen schriftlich erfolgen und sind nicht übertragbar.

2.    Kommt ein Reisevertrag zu Stande wird dieser zwischen dem Reiseteilnehmer oder dem gesetzlichen Betreuer und Shambala Land e.V. abgeschlossen. Die Anmeldung gilt dann als Verbindlich, wenn die rechtsgültig unterschriebene Anmeldung Shambala Land e.V. vorliegt und die Teilnahme schriftlich bestätigt ist. Vertragsbestandteile sind das Anmeldeformular, der Reisekostenpreis und weitere Dokumente, die im Zusammenhang mit der Buchung erstellt wurden.

3.    Stornokosten bei Vertragsrücktritt gliedern sich wie folgt :
Rücktritt innerhalb 6-8 Wochen vor Reisebeginn : 50% der Gesamtkosten.
Rücktritt 4 Wochen vor Reisebeginn : 100% der Gesamtkosten.
Die Storno-Kosten können nach Rücksprache entfallen wenn Ersatzteilnehmer gefunden sind.
Wir empfehlen Ihnen privat eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

4.    Shambala Land e.V.  kann eine Reise absagen wenn personelle Gründe vorliegen oder aber die Teilnehmerzahl nicht erreicht wird.

5.    Die Gesamtkosten einer Reise setzen sich folgendermaßen zusammen:
–    Verpflegung, Fahrt und für Unterkunft
–    Organisation, Planung und Betreuungskosten

Wir empfehlen außerdem ein Taschengeld von ca 30-50.- Euro pro Maßnahme.
4 Wochen vor Urlaubsbeginn erhalten sie von uns den Rechnungsbetrag, der innerhalb von 14 Tagen vor Reisebeginn zu überweisen ist. Eine Ratenzahlung ist ausgeschlossen.

6.    Mögliche Zuschüsse der Pflegekassen
Verhinderungspflege: Personen die in Pflegestufen eingestuft sind von 0 – 3 haben Anspruch auf Leistungen nach § 39SGB X1. Dieser Anspruch besteht für 28 Tage und ist beschränkt auf 1550 Euro im Jahr.

7.    Falls Sie Fragen haben bezüglich Zuschüssen oder wenn Sie die Reisekosten nicht aufbringen können dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir unterstützen Sie individuell damit der Reisewunsch ermöglicht werden kann.